Feldhasen unterliegen dem Jagdrecht. Gemäß der Verordnung vom 29.09.2015 des HMUKLV dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder Tierarzt gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z.B. bei der Polizei.
Hilfsbedürftig sind folgende Feldhasen:
Katzen- und Hundeopfer, auch wenn augenscheinlich unverletzt
Tiere, die verletzt, krank oder geschwächt sind
Straßenverkehrsopfer
Jungtiere, die definitiv verwaist sind (totes Alttier in der Nähe)
Bei Jungtieren, die fälschlicherweise eingesammelt wurden oder unverletzt und gesund sind ist eine Rückführung möglich, mehr dazu siehe weiter unten...
Bergung:
auf Eigenschutz achten, entweder Handschuhe oder ein dickes Tuch zum Umfassen benutzen
Karton, Eimer oder Kleintierbox mit etwas Gras oder Heu
Erstversorgung:
nach dem Fund: Kontakt mit einer Wildtierauffangstation
auf keinen Fall dem Tier gleich etwas zu trinken oder zu essen geben
ist das Tier schwer verletzt, muss es einem wildtierkundigen Tierarzt vorgestellt werden
keine Parasitenmittel oder Spot-on Mittel benutzen. Flöhe, Zecken und Fliegeneier müssen umgehend (manuell) entfernt werden, dazu eignen sich Zeckenzange, Pinzette, ein Flohkamm oder eine unbenutzte bzw saubere Wimpernbürste
Unterbringung:
eine geschlossene, mit Luftlöchern versehene, Box oder ein Karton
als Ausstattung bietet sich ein Handtuch, Heu, Gras oder Stroh an
eine zusätzliche Wärmequelle benötigen kleine Feldhasen nicht, Zimmertemperatur reicht völlig
das Tier immer fern halten von Katzen, Hunden und Kindern
die Box oder den Karton bis zur Übergabe dunkel und ruhig abstellen
Rückführung: