Füchse unterliegen dem Jagdrecht. Gemäß der Verordnung vom 29.09.15 des HMUKLV dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder Tierarzt
gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z.B. bei der Polizei, mit Ausnahme eines Funds im Siedlungsbereich.
Hilfsbedürftig sind:
verletzte oder kranke Tiere (Biss, Verkehrsunfall, Infektion)
Tiere (Welpe/ adulter Fuchs), die trotz dichtem Annähern liegen bleiben oder sogar hinterherlaufen
Jungtiere, die wimmernd oder bellend allein über längere Zeit liegen oder rumlaufen
Jungtiere, die mit geschlossenen Augen außerhalb des Baues liegen und nach gewisser Beobachtungszeit nicht vom Muttertier abgeholt wurden
Füchse im Siedlungsbereich können durchaus eine gewisse Zahmheit zu Menschen zeigen, dies weist nicht immer auf eine Verhaltensauffälligkeit oder Erkrankung hin. Nur wenn Tiere trotz Annäherung apathisch liegen bleiben oder eine auffallend verzögerte und langsame Reaktion zeigen, ist von einem Krankheitsgeschehen auszugehen.
Bei unverletzten, warmen Jungtieren ist je nach Fundumstand eventuell eine Rückführung möglich, mehr dazu siehe weiter unten...
Bergung:
mit Decke, Handtuch oder bissfesten Handschuhen
Vorsicht: auch Welpenzähne sind schon spitz, aus Angst können die Tiere heftig zubeißen
Jungtiere warm halten z.B. in einer Jacke, Schal oder in der Hand
Erstversorgung:
nach dem Fund: Kontakt mit einer Wildtierauffangstation
auf keinen Fall dem Tier gleich etwas zu trinken oder zu essen geben
ist das Tier schwer verletzt, muss es einem wildtierkundigen Tierarzt vorgestellt werden
keine Parasitenmittel oder Spot-on-Mittel benutzen. Flöhe, Zecken und Fliegeneier müssen umgehend (manuell) entfernt werden, dazu eignen sich Zeckenzange, Pinzette, ein Flohkamm oder eine unbenutzte bzw. saubere Wimpernbürste
Unterbringung:
Rückführung:
Bei einer Rückführung von Fuchswelpen oder noch unselbständigen Jungfüchsen muss hingegen sichergestellt werden, dass die Tiere im Rahmen der Rückführung wieder Anschluss an ihre Familie erhalten und von dieser versorgt werden. Hierzu ist bei einem Rückführungsversuch darauf zu achten, dass sich die Tiere nicht selbstständig vom Rückführungsort entfernen, jedoch von einem Altfuchs gefunden und mitgenommen werden können. Dafür kann sich beispielsweise ein oben geöffneter Käfig oder Welpenauslauf eignen. Rückführungsversuche können bei Füchsen bis zu eine Woche nach der Trennung erfolgreich sein und bei Scheitern erster Versuche durchaus mehrfach durchgeführt werden, sofern die Pfleglinge zwischenzeitlich fachgerecht versorgt werden und keine medizinischen oder anderen Gründe gegen weitere Rückführungsversuche sprechen. Bei Rotfüchsen bietet sich zur Rückführung grundsätzlich die Dämmerungszeit morgens oder abends an. Es kommt jedoch auch vor, dass die Fähe tagsüber nach ihren Welpen sucht. Eine Wildkamera kann ggf. Aufschluss über den individuell geeigneten Rückführungszeitpunkt geben. Bei der Dauer eines Rückführungsversuches sind Alter und Zustand der Jungtiere, Wetterbedingungen sowie mögliche Gefahren (Prädation, Straßenverkehr, etc.) zu berücksichtigen. Insbesondere bei der Rückführung von noch sehr jungen Welpen ist darauf zu achten, dass die Welpen nicht auskühlen. Rückführungsversuch(e) bedürfen immer einer genauen Absprache mit einer Auffangstation/Pflegestelle.