Marder

Marder unterliegen dem Jagdrecht.Gemäß der Verordnung vom 29.09.15 des HMUKLV dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder Tierarzt gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z.B. bei der Polizei, mit Ausnahme eines Funds im Siedlungsbereich.

 

Hilfsbedürftig sind folgende Marder:

  • Katzen- und Hundeopfer, auch wenn augenscheinlich unverletzt

  • verletzte, kranke oder schwache Tiere

  • Straßenverkehrsopfer

  • Jungtiere, deren Mutter tot in unmittelbarer Umgebung der Jungtiere liegt

  • Jungtiere, die laut schreiend irgendwo liegen - Geschwistersuche

Bei unverletzten, warmen Jungtieren ist je nach Fundumstand eventuell eine Rückführung möglich, mehr dazu siehe weiter unten...

 

Bergung:

  • auf Eigenschutz achten, das Tier mit Lederhandschuhen oder mit Decke/Handtuch oder einer Jacke aufnehmen

  • VORSICHT - erwachsene Marder haben einen starken Biss und bei Mauswiesel und Hermelin kommen die Zähne schon sehr früh, d.h. sie haben schon als Jungtiere ein intaktes Gebiss
  • unbedingt aus der Gefahrenzone bewegen - bei Tieren, die auf der Straße gefunden werden, bitte alles ordnungsgemäß absichern

  • VORSICHT - bei der Bergung von erwachsenen Mardern ist äußerste Vorsicht geboten, da die Tiere mitunter eine „scheinbare Bewusstlosigkeit“ vortäuschen.

 

Erstversorgung:

  • nach dem Fund: Kontakt mit einer Wildtierauffangstation

  • auf keinen Fall dem Tier gleich etwas zu trinken oder zu essen geben

  • ist das Tier schwer verletzt, muss es einem wildtierkundigen Tierarzt vorgestellt werden

  • keine Parasitenmittel oder Spot-on Mittel benutzen, Flöhe, Zecken und Fliegeneier müssen umgehend (manuell) entfernt werden, dazu eignen sich Zeckenzange, Pinzette, ein Flohkamm oder eine unbenutzte bzw. saubere Wimpernbürste

 

Unterbringung:

  • Karton, Plastikbox oder Transportbox mit Zeitungspapier oder Küchenrolle ausgelegt und einem kleinen Karton als Rückzug

  • Jungtiere benötigen eine Wärmeflasche oder PET-Flasche mit warmem Wasser und mit Handtuch umwickelt, aber VORSICHT - Tier langsam erwärmen und Ausweichmöglichkeiten von der Wärmequelle bieten

  • kein Rotlicht, es trocknet die Tiere sehr schnell aus, gerade wenn sie noch kein Fell haben

  • das Tier immer von Kindern und Haustieren fern halten

  • die Box oder den Karton bis zur Übergabe dunkel und ruhig abstellen

 

Rückführung:

  • Eine Rückführung bei Jungtieren sollte immer versucht werden, wenn die Mutter noch vor Ort ist und die Kleinen warm, unverletzt und kräftig genug sind, um zu rufen.
  • Zur Rückführung sollten die Tiere wieder an den Fundort gelegt werden
  • Wichtig – es sollte kontrolliert werden, dass die Mutter auch wirklich gekommen ist und die Kleinen geholt hat
  • In der Umgebung darf keine Störung sein, sonst kommt die Mutter nicht, d.h. Bau- und Fällarbeiten sind für die Zeit der Rückführung einzustellen und man sollte sich kurz zurückziehen.
  • Sind die Jungtiere richtig ausgekühlt, verletzt, geschwächt oder kränklich bzw. zeigen deutliche Anzeichen von Unterversorgung (Dehydrierung, Nuckeln am Genital, dunkler Urin) braucht man keine Rückführung versuchen, die Tiere müssen dann in die Handaufzucht.
  • Grundsätzlich gilt beim Versuch einer Rückführung IMMER, vorher mit einer Auffangstation Kontakt aufzunehmen.