Marder unterliegen dem Jagdrecht.Gemäß der Verordnung vom 29.09.15 des HMUKLV dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder Tierarzt
gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z.B. bei der Polizei, mit Ausnahme eines Funds im Siedlungsbereich.
Hilfsbedürftig sind folgende Marder:
Katzen- und Hundeopfer, auch wenn augenscheinlich unverletzt
verletzte, kranke oder schwache Tiere
Straßenverkehrsopfer
Jungtiere, deren Mutter tot in unmittelbarer Umgebung der Jungtiere liegt
Jungtiere, die laut schreiend irgendwo liegen - Geschwistersuche
Bei unverletzten, warmen Jungtieren ist je nach Fundumstand eventuell eine Rückführung möglich, mehr dazu siehe weiter unten...
Bergung:
auf Eigenschutz achten, das Tier mit Lederhandschuhen oder mit Decke/Handtuch oder einer Jacke aufnehmen
unbedingt aus der Gefahrenzone bewegen - bei Tieren, die auf der Straße gefunden werden, bitte alles ordnungsgemäß absichern
VORSICHT - bei der Bergung von erwachsenen Mardern ist äußerste Vorsicht geboten, da die Tiere mitunter eine „scheinbare Bewusstlosigkeit“ vortäuschen.
Erstversorgung:
nach dem Fund: Kontakt mit einer Wildtierauffangstation
auf keinen Fall dem Tier gleich etwas zu trinken oder zu essen geben
ist das Tier schwer verletzt, muss es einem wildtierkundigen Tierarzt vorgestellt werden
keine Parasitenmittel oder Spot-on Mittel benutzen, Flöhe, Zecken und Fliegeneier müssen umgehend (manuell) entfernt werden, dazu eignen sich Zeckenzange, Pinzette, ein Flohkamm oder eine unbenutzte bzw. saubere Wimpernbürste
Unterbringung:
Karton, Plastikbox oder Transportbox mit Zeitungspapier oder Küchenrolle ausgelegt und einem kleinen Karton als Rückzug
Jungtiere benötigen eine Wärmeflasche oder PET-Flasche mit warmem Wasser und mit Handtuch umwickelt, aber VORSICHT - Tier langsam erwärmen und Ausweichmöglichkeiten von der Wärmequelle bieten
kein Rotlicht, es trocknet die Tiere sehr schnell aus, gerade wenn sie noch kein Fell haben
das Tier immer von Kindern und Haustieren fern halten
die Box oder den Karton bis zur Übergabe dunkel und ruhig abstellen
Rückführung: