Wildkaninchen unterliegen dem Jagdrecht. Gemäß der Verordnung vom 29.09.2015 des HMUKLV dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder Tierarzt gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z.B. bei der Polizei.
Hilfsbedürftig sind folgende Wildkaninchen:
Katzen- undHundeopfer, auch wenn augenscheinlich unverletzt
Tiere, die verletzt, krank oder geschwächt sind
Straßenverkehrsopfer
Jungtiere, deren Bau komplett ausgegraben wurde
Jungtiere, die nackt und mit geschlossenen Augen außerhalb des Baues gefunden wurden
Bergung:
auf Eigenschutz achten, entweder Handschuhe oder ein dickes Tuch zum Umfassen benutzen
Jungtiere warm halten, z.B. in einer Jacke, Schal oder in der Hand
Erstversorgung:
nach dem Fund: Kontakt mit einer Wildtierauffangstation
auf keinen Fall dem Tier gleich etwas zu trinken oder zu essen geben
ist das Tier schwerverletzt, muss es einem wildtierkundigen Tierarzt vorgestellt werden
Unterbringung:
Karton, Eimer oder Kleintierbox mit einem Handtuch etwas Gras oder Heu
Jungtiere benötigen eine Wärmeflasche oder PET-Flasche mit warmem Wasser und mit Handtuch umwickelt
aber VORSICHT - Tier langsam erwärmen und Ausweichmöglichkeiten von der Wärmequelle bieten
das Tier immer von Kindern und Haustieren fern halten
die Box oder den Karton bis zur Übergabe dunkel und ruhig abstellen
WICHTIG:
Bei erwachsenen kranken Wildkaninchen ist absolute Vorsicht und Einhaltung der Hygiene wichtig, insbesondere wenn man selbst Meerschweinchen oder Kaninchen zu Hause hält. Nachdem das Tier zu einem Tierarzt gebracht wurde, sollte ein sofortiger Kleiderwechsel vorgenommen werden und die Hände sowie das Transportmaterial gründlich gewaschen und desinfiziert werden.