Statut der Interessengemeinschaft hessischer Wildtierpfleger

 

 

 

I. Name

 

 

 

  1. Die „Interessengemeinschaft hessischer Wildtierpfleger ist ein Zusammenschluss selbstständig agierender Wildtierpflegestellen und Auffangstationen in Hessen.

  2. Die Interessengemeinschaft hat ihren Sitz in 64732 Bad König, Klosterwaldstr. 10a.

  3. Die Interessengemeinschaft verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke und ist ausschließlich der Strukturierung und Qualitätssicherung der Wildtierpflege gewidmet.

 

 

 

II. Aufgaben und Ziele

 

 

  1. Konstituierung eines Wildtierpflegernetzwerks zur Ressourcenoptimierung und Sicherung von Erfahrungsaustausch

  2. Förderung des Austauschs zwischen den Wildtierpflegern und den Behörden

  3. Entwicklung und Etablierung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Wildtierpflege

  4. Durchführung von Fachsymposien für die Pfleger, Organisation und Trägerschaft von bedarfsgerechten Weiterbildungsveranstaltungen und der Sachkunde

  5. Beratung der Wildtierpfleger bei der Sachkunde, Fördermitteln, Weiterbildung, Erlaubnisbeantragung

  6. Betreiben einer Internetplattform zur technischen Umsetzung dieser Aufgaben

  7. koordinierte und breit abgestützte Interessenvertretung der Wildtierpfleger nach außen

  8. Förderung des Umweltschutz-, Naturschutz- und Artenschutzgedankens in der Öffentlichkeit

  9. partnerschaftliche Zusammenarbeit mit verwandten Organisationen und Institutionen

  10. Etablierung einer Zertifizierung, die als Qualitätssicherung gegenüber Behörden oder Institutionen vorgelegt werden kann und als Bewertungsgrundlage für Förderungswürdigkeit dient

 

 

 

III. Organisation

 

 

  1. Organe der Interessengemeinschaft sind die Koordinatorin, der Sprecherrat und die Mitglieder.

  2. Die Aufgaben werden durch die Koordinatorin und den Sprecherrat organisiert und gemeinschaftlich besprochen und umgesetzt.

  3. Das einmal jährlich stattfindende Symposium dient dem Austausch, der Weiterbildung und Besprechen neuer Aufgaben, Veränderungen und Verbesserungen bzgl Standards, Leitfäden und weiterer Projekte.

 

IV. Koordinatorin

 

 

  1. Die Tätigkeit der Koordinatorin erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

  2. Der Koordinatorin ist für alle Angelegenheiten der IG zuständig. Die Förderung der öffentlichen Wahrnehmung gehört dabei zu den wichtigsten Obliegenheiten und wird in Zusammenarbeit mit dem Sprecherrat sichergestellt.

 

 

 

V. Sprecherrat

 

 

  1. Die Tätigkeit des Sprecherrats erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

  2. Dem Sprecherrat gehören neben der Koordinatorin 4 weitere Personen an.

  3. Es können ausschließlich aktive Mitglieder in den Sprecherrat gewählt werden.

  4. Eine Wahl findet alle 3 Jahre statt.

  5. Zu den Aufgaben gehören die Interessenvertretung nach außen und die Unterstützung bei der Planung von Veranstaltungen. Er steht der Koordinatorin bei Entscheidungen über alle Aktivitäten der IG beratend zur Seite, hilft bei Ausarbeitungen von Veröffentlichungen und Stellungnahmen und bei administrativen Arbeiten.

 

 

 

VI. Mitglieder

 

 

  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die in der Wildtierpflege tätig sind oder tätig werden möchten und die sich mit dem Zweck der Interessengemeinschaft identifizieren und sie zu fördern gewillt sind.

  2. Der Beitritt in die IG erfolgt über eine Beitrittserklärung.

  3. Die IG erhebt gegenüber den Mitgliedern keinen Mitgliedsbeitrag.

  4. Mitglieder, die nicht zum Sprecherrat gehören, sind nicht berechtigt im Namen der IG zu sprechen

  5. Die Unterteilung erfolgt in aktive und assoziierte Mitglieder.

 

         Aktive Mitglieder = sind im hessischen Wildtierpflegenetzwerk aktiv, haben Wahlrecht und können in den Sprecherrat gewählt werden

 

         Assoziierte Mitglieder = sind Naturschutzverbände, Biologen, Institute und auch nichthessische Wildtierpfleger, sie haben Interesse an der  

         Erreichung der IG Ziele, jedoch kein Stimmrecht, haben Zugang zu den von der IG zur Verfügung gestellten Mitgliederressourcen, erscheinen auf

         Wunsch in der von der IG geführten Mitgliederliste

 

 

 

 

VII. Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

  1. Die Beteiligten erkennen die Aufgaben der IG an und verpflichten sich, die Ziele der IG zu fördern. Hierbei gilt insbesondere die Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards.

  2. Die Netzwerkmitglieder verpflichten sich den Ethikcode einzuhalten, sowie sich regelmäßig weiterzubilden.

  3. Jeder beteiligte Wildtierpfleger ist berechtigt, im Rahmen der Möglichkeiten der IG, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen sowie an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

  4. Die IG führt eine netzwerkinterne Liste (Mitgliederverzeichnis) und eine außerhalb des Netzwerks nutzbare Liste der beteiligten Pflegestellen und Auffangstationen. Die Beteiligten sind verpflichtet, der IG die für den Austausch notwendigen Daten mitzuteilen. Die externe Liste dient der schnelleren Vermittlung von Notfalltieren. Da die dort aufgeführten Kontakte auch an Finder weitergeleitet werden, ist eine Aufnahme in dieses Verzeichnis freiwillig – jede Pflegestelle entscheidet selbst ob sie in die externe Liste aufgeführt werden möchte.

  5. Mitglieder können jederzeit ihre Erfahrung und ihr Engagement miteinbringen.

 

 

 

VIII. Umgang mit Mitgliederdaten

 

 

  1. Mit der Beitrittserklärung stimmt das Mitglied zu, automatisch in das Mitgliederverzeichnis aufgenommen zu werden. Diese Liste dient der Vernetzung der Mitglieder, wird von der Koordinierungsstelle aktuell gehalten und steht allen Mitgliedern zur Verfügung.

  2. Die Mitglieder stimmen dieser Verwendung innerhalb des Netzwerks mit dem Beitritt automatisch zu.

  3. Das Mitgliederverzeichnis ist ausschließlich netzwerkintern einzusehen und darf explizit NICHT zur Weitergabe an Dritte verwendet werden.

  4. Zuwiderhandlung ist ein Ausschlussgrund.